der HH Sales Consulting Germany GmbH
Rathenaustraße 12, 30159 Hannover, Deutschland
(Geschäftsführer: Henrik Hamann)
– im Folgenden „HH Sales Consulting“ –
Hinweis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (B2B). Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung. Individuelle Abreden haben Vorrang.
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs‑, Implementierungs‑, Schulungs‑, Recruiting‑, Interims‑Vertriebsleitungs‑ und sonstige Leistungen von HH Sales Consulting (zusammen „Leistungen“) gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn HH Sales Consulting ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen; ein Schweigen von HH Sales Consulting gilt nicht als Zustimmung.
3. Rangfolge bei Widersprüchen: a) Individueller Vertrag/Angebot inkl. Leistungsbeschreibung und Anlagen, b) etwaige Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), c) diese AGB.
4. Begriffe: „Dienstleistung“ = Tätigkeiten ohne Erfolgsschuld; „Werkteil“ = Leistung mit geschuldetem konkreten Ergebnis (z. B. definierte Konfiguration/Dokumentation); „Abnahme“ = Bestätigung der vertragsgemäßen Herstellung eines Werkteils.
1. Angebote von HH Sales Consulting sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; sie sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
2. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von HH Sales Consulting in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt regelmäßig unter ausdrücklichem Hinweis, dass ausschließlich diese AGB und die individuelle Leistungsbeschreibung gelten.
3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/der Leistungsbeschreibung. HH Sales Consulting ist berechtigt, Leistungen durch fachkundige Subunternehmer zu erbringen.
4. Änderungs‑/Erweiterungswünsche ("Change Request") sind schriftlich zu stellen. HH Sales Consulting unterbreitet ein Nachtragsangebot mit Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine. Bis zur Einigung bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang maßgeblich.
1. Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme, Datensowie Ansprechpersonen bereit; er sorgt für erforderliche Entscheidungen/Freigaben innerhalb von 5 Werktagen.
2. Tägliche Team‑Besprechungen (Dailys) werden – sofern vereinbart – vom Kundenteam durchgeführt; HH Sales Consulting kann Aufzeichnungen stichprobenartig prüfen und Feedback geben.
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände (Wartezeiten, zusätzliche Termine, wiederholte Tests) werden nach vereinbarten Sätzen vergütet.
1. Beratungs‑ und Coaching‑Leistungen sind Dienstleistungen; ein konkreter Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Werk geschuldet ist (z. B. bestimmte Konfigurationen/Software‑Anpassungen, definierte Dokumente/Handbücher).
2. Für werkvertragliche Leistungsteile erfolgt eine Abnahme. HH Sales Consulting zeigt die (Teil‑)Fertigstellung an; der Kunde prüft innerhalb von 5 Werktagen. Erfolgt keine substantiierte Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion). Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
1. Vergütung als Festpreis, Monatspauschale oder Zeitvergütung gemäß Angebot. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Reisekosten/Spesen (z. B. Bahn/Flug/Hotel/Taxi/Verpflegung) werden gegen Nachweis erstattet; Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) sowie Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).
4. Aufrechnungs‑ und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu.
1. Termine sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – Plantermine.
2. Gerät HH Sales Consulting mit Leistungen in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist (mind. 10 Werktage) zu setzen.
3. Force Majeure/Höhere Gewalt (z. B. Streiks, Ausfälle öffentlicher Netze/Cloud‑Dienste, Pandemien, behördliche Maßnahmen) befreit beide Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten; Termine verschieben sich entsprechend.
1. Vorbestehende Rechte (Methoden, Vorlagen, Skripte, Tools) von HH Sales Consulting verbleiben bei HH Sales Consulting. Der Kunde erhält daran – soweit zur Nutzung der Ergebnisse erforderlich – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, zeitlich unbeschränkt nach vollständiger Zahlung. Die interne Nutzung durch mit dem Kunden nach §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen ist erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Konzerns oder eine kommerzielle Weiterverwertung ist ausgeschlossen.
2. An werkvertraglichen Ergebnissen (z. B. spezifischen Prozessdokumentationen, individuell erstellten Vorlagen) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die in Ziff. 7.1 beschriebenen Nutzungsrechte.
3. Soweit Dritt‑Software oder ‑Dienste (z. B. CRM, Videokonferenzen) eingesetzt werden, gelten deren Lizenz‑/Nutzungsbedingungen vorrangig; Beschaffung/Verlängerung liegt – sofern nicht anders vereinbart – beim Kunden.
1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche als vertraulich gekennzeichneten oder offensichtlich vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
2. HH Sales Consulting darf den Kunden als Referenz (Name/Logo, Kurzbeschreibung des Projekts) nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden nicht veröffentlicht; Logos/Marken nur nach Freigabe.
3. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden von HH Sales Consulting abzuwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2,5 Brutto‑Monatsgehälternder abgeworbenen Person zu zahlen. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
1. HH Sales Consulting verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
2. Soweit HH Sales Consulting personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Zugriff auf CRM‑Systeme), schließen die Parteien vor Beginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Ein Muster der AVV wird als Anlage bereitgestellt.
1. Für Dienstleistungen gilt: HH Sales Consulting erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
2. Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte; die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, außer bei Vorsatz, Arglist oder soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorsieht.
3. Haftung:
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet HH Sales Consulting unbegrenzt; ebenso bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HH Sales Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist insoweit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Beispiele: Mehraufwand durch verzögerte Leistung, nutzlos aufgewendete Projektzeiten in angemessenem Umfang.
Ausschlüsse: Keine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden und Datenverluste außerhalb der vorstehenden Sorgfaltspflichten; bei Datenverlust nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung – auf 100 % der vertraglich vereinbarten Vergütung für den jeweiligen Auftrag begrenzt.
1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Ordentliche Kündigung ist – sofern keine abweichende Regelung getroffen ist – erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit 30 Tagen Frist zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Termine können in gegenseitigem Einvernehmen verschoben werden; zusätzliche Kosten werden nur fällig, wenn sie beim Dienstleister tatsächlich anfallen und vom Kunden beauftragt sind (z. B. neue Reisebuchungen).
Der Kunde gewährleistet, dass durch die Zusammenarbeit keine Export‑, Sanktions‑ oder Compliance‑Vorschriftenverletzt werden. Beide Parteien verpflichten sich zu einer ethisch einwandfreien Geschäftspraxis.
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Hannover.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; digitale Signaturen und elektronische Bestätigungen (z. B. E‑Mail) genügen. Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 10.10.2025
